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Habe ich weiterhin Anspruch auf Kindergeld?

Solange Sie jünger als 18 Jahre sind, haben Sie unter allen Umständen Anspruch auf Kindergeld, unabhängig davon, wie viel Sie arbeiten. Ab Ihrem 18. Lebensjahr hängt die Zahl der Stunden, die Sie arbeiten dürfen, von Ihrem Wohnort ab:

  • In der Wallonie kannst du während deines Studiums 600 Stunden mit einem Studentenvertrag arbeiten, ohne deinen Anspruch auf Kindergeld zu verlieren. Über diese 600 Stunden hinaus erhältst du ein zusätzliches Kontingent von 240 Stunden pro Quartal, in denen du ohne Auswirkungen auf dein Kindergeld weiterarbeiten kannst. Nur die Tage mit tatsächlich geleisteter Arbeit zählen (z. B. keine bezahlten Feiertage). Stunden, die du während eines Pflicht- oder nicht verpflichtenden Praktikums für deinen Abschluss absolvierst, werden nicht in dieser Quote berücksichtigt.
  • In der Deutschsprachigen Gemeinschaft dürfen Sie als Student unbegrenzt mit einem Studentenvertrag arbeiten.
  • In Flandern darfst du nicht mehr als 600 Stunden pro Jahr arbeiten.
  • In der Region Brüssel-Hauptstadt kannst du maximal 240 Stunden pro Quartal arbeiten. Diese Bestimmung gilt nicht in den Monaten Juli, August und September, sofern du dein Studium nach den Sommerferien fortsetzt. In Brüssel werden alle Arbeitsstunden berücksichtigt, auch solche, die im Rahmen eines „regulären Arbeitsvertrags“ geleistet wurden.

Vorsicht: Sie können Ihren Anspruch auf Kindergeld verlieren, wenn Sie mehr als die erlaubte Stundenanzahl arbeiten!

Weitere Informationen erhalten Sie bei den regionalen Kindergeldkassen über die folgenden Websites: