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Habe ich Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld? Was gilt für Feiertage?

Urlaub und Urlaubsgeld

Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld haben ausschließlich Arbeitnehmer, die Sozialbeiträge in regulärer Höhe bezahlen. Auf die ersten 600 Stunden Ihres Studentenjobs bezahlen Sie geringere Sozialbeiträge („Solidaritätsbeitrag“) und haben deshalb weder Anspruch auf Urlaub noch auf Urlaubsgeld.

Feiertage

Anders sieht es mit gesetzlichen Feiertagen (Weihnachten, Ostern, Nationalfeiertag…) aus. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf diese Feiertage. Wenn ja, gibt es zwei Fälle: Der Feiertag fällt in den Zeitraum Ihres Vertrags oder auf die Zeit danach.

Im öffentlichen Dienst gilt bei bestimmten Stellen möglicherweise eine andere Regelung für Feiertage und Urlaubszeiten. .

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Fedweb (auf Französisch)(neues fenster)

Feiertage während Ihres Jobs

Der Feiertag fällt in den Zeitraum Ihres Vertrags? Dann muss Ihr Arbeitgeber Sie für diesen Tag bezahlen.

Feiertage nach Ihrem Job

Fällt der Feiertag auf die Zeit nach Ihrem Job? Es kann sein, dass Ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihnen den Tag trotzdem ausbezahlen muss. Dies hängt von der Anzahl der Tage ab, die Sie gearbeitet haben.

  • Haben Sie weniger als 15 Tage gearbeitet? Dann muss Ihr Arbeitgeber Sie für den Feiertag nicht bezahlen.
  • Haben Sie zwischen 15 Tagen und einem Monat gearbeitet und dies ohne Unterbrechung? Fällt ein Feiertag auf die 14 Tage nach Ende Ihres Vertrags oder Ihres Beschäftigungszeitraums, so muss Ihr Arbeitgeber Ihnen diesen Feiertag ausbezahlen.
  • Haben Sie ohne Unterbrechung für einen Zeitraum von länger als einem Monat gearbeitet? Dann muss Ihr Arbeitgeber alle Feiertage ausbezahlen, die auf die 30 Tage nach Ende Ihres Vertrags oder Ihres Beschäftigungszeitraums fallen.