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Erhalte ich für meinen Arbeitsweg einen Zuschuss?

Möglicherweise ja.

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten für die Anreise zum Arbeitsplatz oder für andere berufliche Fahrten, die sie mit ihrem Privatfahrtzeug zurücklegen, eine Kilometerpauschale zahlen oder ihre Tickets für öffentliche Verkehrsmittel bezuschussen.

Diese Zuschläge sind zwar keine allgemeine Pflicht, aber in einer Reihe von Sektoren und Unternehmen sind sie in den Tarifverträgen vorgesehen (Ein Tarifvertrag ist ein kollektiver Arbeitsvertrag, in dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber miteinander bestimmte Rechte und Pflichten verabreden.).

Grundsätzlich stehen Ihnen als Student die gleichen Vorteilsleistungen wie den anderen, regulären Beschäftigten zu. Erkundigen Sie sich, ob und unter welchen Bedingungen die Beschäftigten an Ihrem Arbeitsplatz solche Zuschläge erhalten.

Auf die Kilometerpauschale werden bis zu einer Höhe von 0,2263 Euro/km (Stand: 1. Juli 2016) keine Sozialbeiträge erhoben. Dies gilt sowohl, wenn Sie Ihr Privatfahrzeug beruflich nutzen oder wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren.

Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf den Zuschlag haben? Wenden Sie sich an die Aufsicht über die Sozialgesetze (Website auf Französisch)(neues fenster) des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, um sich zu Ihren Rechten beraten zu lassen.