Zum Hauptinhalt springen

Kann ich meinen Studentenvertrag kündigen?

Ja.

Die ersten drei Tage gelten ohnehin als Probezeit. In diesem Zeitraum können Sie Ihren Studentenvertrag ohne Kündigungsfrist kündigen.

Möchten Sie Ihren Vertrag nach dieser Probezeit kündigen, so müssen Sie eine Kündigungsfrist einhalten.

War als Vertragslaufzeit ein Monat oder weniger vorgesehen, dann beträgt die Kündigungsfrist einen Tag. Schließen Sie einen Vertrag über mehr als einen Monat ab, dann müssen Sie eine Kündigungsfrist von drei Tagen einhalten.

Die Kündigung wird am Montag nach der Woche wirksam, in der Sie Ihren Arbeitgeber über die Beendigung des Vertrags informiert haben.