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Kann der Vertrag eine Probezeit vorsehen?

Ja. Die ersten drei tatsächlichen Arbeitstage zählen als Probezeit. In dieser Zeit können Sie Ihren Vertrag fristlos und abgeltungsfrei künden – und Ihr Arbeitgeber kann dies auch. Diese gesetzliche Regelung gilt auch dann, wenn sie in Ihrem Vertrag nicht erwähnt ist.