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Ich bin kein/e Belgier/in, studiere aber zur Zeit in Belgien oder einem anderen Land der Europäischen Union. Darf ich über einen Studentenvertrag arbeiten?

Jede(r) Student/-in darf in Belgien über einen Studentenvertrag jobben. Ihre Staatsangehörigkeit oder Herkunft spielt dabei keine Rolle. Als sogenannter Werkstudent stehen Ihnen pro Jahr 475 Stunden zu, in denen Sie zu verminderten Sozialbeiträgen arbeiten dürfen.

Sind Sie kein(e) Staatsangehörige(r) eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Liechtensteins, Norwegens, Islands oder der Schweiz?

Achtung: Möglicherweise gelten für Sie Einschränkungen oder zusätzliche Anforderungen, die Sie erfüllen müssen, um in Belgien arbeiten zu können.

Möchten Sie in Wallonien arbeiten? Informieren Sie sich dann über Webseite Arbeitserlaubnis auf wallonie.be (auf Französisch) (neues fenster). Sie suchen einen Studentenjob in der Region Brüssel? Besuchen Sie dann die Seite Arbeitserlaubnisse auf der Website Bruxelles Economie et Emploi (auf Französisch) (neues fenster).

Haben Sie einen Personalausweis des Außenministeriums?

Wenden Sie sich direkt an den FÖD Auswärtige Angelegenheiten oder an den Protokolldienst. Dort werden Sie über die Möglichkeiten informiert, während Ihres Studiums zu arbeiten.