Zum Hauptinhalt springen

Darf ich die 600 Stunden für Studentenarbeit mit meinen 190 Stunden für Vereinsarbeit kombinieren?

Ja, Sie dürfen zusätzlich zu den 600 Stunden für Studentenarbeit bis zu 190 Stunden pro Jahr unter der Regelung für Vereinsarbeit tätig sein.

Achten Sie dann allerdings darauf, diese Obergrenze von 190 Stunden nicht zu überschreiten.

Arbeiten Sie doch mehr, werden die zusätzlichen Stunden von Ihren 600 Stunden für Studentenarbeit abgezogen.

Haben Sie sowohl Ihre 190 Stunden als auch Ihre 600 Stunden ausgeschöpft? Dann zahlen Sie für jede Stunde, die Sie zusätzlich arbeiten, den regulären Sozialbeitragssatz.

Achtung: Die Regelung für die Vereinsarbeit sieht zusätzlich Quartalsobergrenzen vor. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite „Wie viele Stunden Vereinsarbeit darf ich leisten?“.