Ich arbeite im Gastgewerbe („Horeca“). Kann ich die 475 Stunden zusätzlich zu meinen 50 Tagen für Horeca-Arbeit nutzen?
Wenn Sie Gelegenheitsarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe leisten, können Sie 50 Tage lang zu verminderten Sozialbeiträgen arbeiten.
In diesem Zeitraum von 50 Tagen werden Ihre Sozialbeiträge nicht auf Grundlage Ihres tatsächlichen Verdienstes berechnet, sondern auf Grundlage eines geringen, theoretischen Pauschalbetrags („Pauschallohn“). Im Onlinedienst Horeca@work können Sie prüfen, wie viele dieser Tage Ihnen noch bleiben.
Im Rahmen der Gelegenheitsarbeit dürfen Sie für höchstens zwei aufeinander folgende Tage einen Vertrag abschließen.
Als Student im Hotel- und Gaststättengewerbe
Wenn Sie als Student eine Tätigkeit im Gastgewerbe aufnehmen, können Sie (in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber) wählen, welche Regelung mit vergünstigten Sozialbeiträgen Sie nutzen möchten: die 50 Tage für Gelegenheitsarbeit oder Ihre 475 Arbeitsstunden für Studenten. Sie können auch beide Systeme miteinander kombinieren.
Die beiden Systeme im Vergleich
Jobstudent | Gelegenheitsarbeit | |
---|---|---|
Welchen Vorteil bietet es? | Niedrigere Beiträge für Ihren normalen Lohn | Normale Beiträge auf einen fiktiven Niedriglohn |
Wie lange gilt dieser Vorteil? | 600 Stunden | 50 Tage |
Wie behalten Sie Ihre Arbeitstage bzw. -stunden im Blick? |
Mit dem Stundenzähler in Student@work | Mit dem Tageszähler in Horeca@work |
Benötigen Sie einen Studentenvertrag? | Ja | Ja |