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Ich studiere oder wohne nicht in Belgien, sondern in einem Nachbarland. Stehen mir die 600 Stunden auch zu?

Ja. Auch Sie haben Anspruch darauf, 600 Stunden zu verminderten Sozialbeiträgen zu arbeiten. Sozialbeiträge müssen in der Regel in dem Land bezahlt werden, in dem Sie arbeiten.

Wenn Sie nicht nur in Belgien, sondern auch in einem anderen Land arbeiten, gelten besondere Regeln. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall, um Beratung zu Ihrem persönlichen Fall zu erhalten.