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Darf ich nur im Sommer Studentenarbeit leisten?

Nein. Ihre Arbeit als Werkstudent ist nicht an eine Jahreszeit gebunden. Sie wählen, wann und wie lange Sie arbeiten.

Sie möchten im Sommer 475 Stunden lang Eis verkaufen? Das dürfen Sie. Möchten Sie lieber einige Stunden aufheben, um später im Jahr als Weihnachtsmann zu jobben? Auch das ist möglich.

Unabhängig davon, wann Sie einer Beschäftigung nachgehen möchten, achten Sie stets darauf, dass Sie:

  • Ihr 600-Stundenkonto nicht überschreiten;
  • Ihre Ausbildung im Vordergrund steht – während Ihres Unterrichts und anderer Ausbildungseinheiten dürfen Sie nicht als Werkstudent arbeiten.