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Stundenpaket und Auswirkungen
Du hast nicht die belgische Staatsangehörigkeit, möchtest aber in Belgien als Jobstudent arbeiten? Lies die Rubrik Für ausländische Studente
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Top FAQ
Es gibt eine offizielle Liste mit leichten Studentenjobs. Darin sind folgende Tätigkeiten aufgeführt:
- Mithilfe am Empfang oder in der Garderobe;
- Einräumen von Regalen;
- Verkaufsassistent im Einzelhandel;
- logistische Tätigkeiten wie Wareneingang, Lagerung, Wiegen, Verpacken, Etikettieren, Zusammenstellen von Bestellungen, Verwaltung von Lagerbeständen oder Versand von Rohstoffen, Waren oder Produkten;
- leichte Reinigungsaufgaben mit geringer körperlicher Belastung, die nicht anstrengend sind und nicht lange dauern, wie Staubwischen, Abwaschen, Staubsaugen oder Reinigen in kleinen Räumen, Mülleimer leeren, Fenster in Handhöhe reinigen, leichte Reinigung von Sanitäranlagen;
- leichte organisatorische Aufgaben im Pflegebereich wie das Verteilen und Abräumen von Mahlzeiten und Getränken.
Wenn du 15 Jahre alt bist und die ersten beiden Jahre der Sekundarstufe nicht absolviert hast, darfst du nur diese „leichten Studentenjobs“ ausüben.
Aktuelle Infos zu diesen leichten Studentenjobs findest du auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (auf Französisch) (neues Fenster).
Bist du jünger als 16 Jahre und benötigst eine Bescheinigung für einen (zukünftigen) Arbeitgeber? Beantrage sie bei uns:
- Per E-Mail, telefonisch (unter +32 2 509 59 59) oder über das Online-Formular.
- Gib deine Nationalregisternummer an. Du findest sie auf deinem Personalausweis. Oder gib deine BIS-Nummer an, die auf deiner elektronischen Ausländerkarte steht. Wenn du keine dieser Nummern hast, kannst du auch deinen Vor- und Nachnamen (vollständig und korrekt geschrieben) und dein Geburtsdatum angeben.
Wir schicken dir die Bescheinigung per Post zu.
Bist du älter als 30 Jahre und benötigst eine Bescheinigung für einen (zukünftigen) Arbeitgeber? Beantrage sie bei uns:
Einwohner eines EWR-Landes
Kommst du aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (neues Fenster)? Beantrage deine Bescheinigung bei uns:
- Telefonisch unter +32 2 509 59 59 (wir erklären dir, was du tun musst).
ODER - Per E-Mail oder per Post (LSS, Victor Hortaplein 11, 1060 Brüssel).
- Gib deine Nationalregisternummer an. Du findest sie auf deinem Personalausweis. Oder gib deine BIS-Nummer an, die auf deinem elektronischen Personalausweis steht. Wenn du keine dieser Nummern hast, kannst du auch deinen Vor- und Nachnamen (vollständig und korrekt geschrieben) und dein Geburtsdatum angeben.
- Füge außerdem eine Bescheinigung über die Immatrikulation oder die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung bei.
Wir schicken dir die Bescheinigung per Post zu.
Einwohner eines Landes außerhalb des EWR
Kommst du aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (neues Fenster)? Dann solltest du Folgendes tun:
- Komm bei uns in der Zentrale des LSS in Brüssel (LSS, Victor Hortaplein 11, 1060 Brüssel) oder in einer unserer Außenstellen vorbei.
- Bring deinen Personalausweis oder Reisepass mit. Bring außerdem einen Nachweis über die Immatrikulation oder die Teilnahme an einer Fortbildung bei einer anerkannten Bildungseinrichtung und deine gültige Aufenthaltserlaubnis mit.
Du kannst als Jobstudent zu reduzierten Sozialbeiträgen arbeiten (du erhältst ein Stundenpaket vom Staat), wenn du:
- Student bist;
- alt genug bist;
- nicht arbeitest, wenn du gerade eine Schulung absolvierst oder an anderen Veranstaltungen im Rahmen deines Studiums teilnehmen musst.
Bist du Studentin oder Student?
Für die Berechnung der Sozialbeiträge bist du Studentin oder Student, wenn:
- du einen anerkannten Studiengang der Sekundarstufe, einer Hochschule oder Universität besuchst;
- das Studium deine Haupttätigkeit ist und jede andere Tätigkeit eindeutig untergeordnet ist. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der nach der Arbeitszeit einen Bachelor-Abschluss nachholt, ist kein Student.
Du bist kein Student mehr, wenn:
- du für mindestens 12 Monate einen Vertrag mit einem Arbeitgeber abgeschlossen hast. Nach den 12 Monaten kannst du bei diesem Arbeitgeber keinen Studentenjob mehr ausüben. Von diesem Zeitpunkt an zahlen du und dein Arbeitgeber die normalen Sozialversicherungs-beiträge. Du kannst allerdings weiterhin bei einem anderen Arbeitgeber einen Job als Jobstudent annehmen.
- du eine Abendschule oder eine andere Form der Ausbildung mit einem eingegrenzten Lehrplan besuchst.
Es ist nicht immer leicht, zu erkennen, ob das Studium deine Haupttätigkeit ist. Bist du dir über deine Situation im Unklaren? Dann wende dich an die Regionaldirektionen für die Kontrolle der Sozialgesetze des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung unter info.tsw@werk.belgie.be.
Bist du alt genug?
Du kannst als Jobstudent arbeiten, wenn du 15 Jahre oder älter bist.
Wenn du 15 Jahre alt bist, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wenn du die ersten beiden Jahre der Sekundarstufe absolviert hast, darfst du als Jobstudent arbeiten.
- Wenn du diese beiden Jahre nicht absolviert hast, darfst du demnächst „leichte Studentenjobs” ausüben. Welche Jobs das sind, steht noch nicht fest.
Gehst du in Teilzeit zur Schule?
Wenn du in Teilzeit zur Schule gehst, kannst du nur als Jobstudent arbeiten, wenn du:
- einen Studentenvertrag mit einem anderen Arbeitgeber abschließt als dem, bei dem du dein Betriebspraktikum absolvierst;
- mit dem Arbeitgeber, bei dem du ein Praktikum absolvierst, einen Studentenvertrag für die Sommermonate abschließt, die außerhalb der Praktikumsvereinbarung liegen;
- einen Studentenjob außerhalb der Zeiten deiner theoretischen oder praktischen Ausbildung ausüben;
- kein Arbeitslosengeld oder Eingliederungszuschuss erhältst.
Als Studentin oder Student bekommst du vom Staat ein jährliches Stundenpaket.
Während dieser Stunden zahlst du geringere Sozialbeiträge als ein normaler Arbeitnehmer.
Seit dem 1. Januar 2025 umfasst dieses Paket 650 Stunden.
Mit dem Onlinedienst My Student at work oder der App Student at work (im App Store oder Play Store) kannst du überprüfen, wie viele Stunden du von diesem Paket noch übrighast.
Mehr zu arbeiten ist erlaubt, aber dann sind die Sozialbeiträge höher.
Achtung: Arbeitest du als Student im soziokulturellen oder sportlichen Sektor nach der Regelung für Vereinsarbeit? Dann achte darauf, dass du nicht mehr als 190 Stunden pro Jahr in diesem System arbeitest und achte auch auf die Grenzwerte pro Quartal und Sektor. Hast du bereits zu viele Stunden Vereinsarbeit geleistet, wenn du anfängst, als Student zu arbeiten, werden die zusätzlichen Stunden von deinen Studentenstunden abgezogen. Mehr dazu erfährst du auf der Seite Wer darf Vereinsarbeit leisten und welche Tätigkeiten sind zulässig? auf der Website Vereinsarbeit (neues Fenster).
Die Anmeldung bei einem Onlinedienst der Behörden erfolgt über CSAM, das gilt auch für My Student at work. CSAM ist ein sicheres Zugangsverwaltungssystem. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich anzumelden:
- Mit einem elektronischen Personalausweis (eID) und einem eID-Kartenlesegerät: Weitere Informationen findest du auf der Seite eID-Kartenlesegerät auf der BOSA-Website (neues Fenster).
- Mit itsme®: Weitere Informationen findest du auf der Seite Wie kann ich itsme® für die Anmeldung bei den Onlinediensten der Behörden nutzen? auf der BOSA-Website (neues Fenster).
- Mit einem Sicherheitscode per E-Mail: Mehr Informationen findest du auf der Seite Sicherheitscode per E-Mail auf der BOSA-Website (neues Fenster).
- Mit einem Sicherheitscode über eine mobile App: Mehr Informationen auf der Seite Sicherheitscode mittels mobiler App auf der BOSA-Website (neues Fenster).
- Mit einer auf europäischer Ebene anerkannten elektronischen Identifizierung: Mehr Informationen auf der Seite Electronic Identification And Trust Services (eIDAS) auf der BOSA-Webseite (neues Fenster).
Auch für die App Student at work kannst du dich auf diese Weise anmelden. Der größte Vorteil der App ist, dass du dich nur einmal anmelden musst, um zwei Monate lang Zugriff auf deine Daten zu haben. Mit jedem neuen Abruf kommen weitere zwei Monate hinzu.
Wenn du jünger als 18 Jahre bist, hast du immer Anspruch auf Kindergeld, unabhängig davon, wie viel du arbeitest. Ab 18 Jahre hängt die Anzahl der Stunden, die du pro Kalenderjahr arbeiten darfst, ohne dein Kindergeld zu verlieren, von deinem Wohnort ab:
- Wenn du in der Wallonie wohnst, darfst du 650 Stunden pro Jahr zu reduzierten Sozialbeiträgen arbeiten. Zusätzlich zu diesen 650 Stunden darfst du noch 240 Stunden pro Quartal arbeiten. Für die zusätzlichen Stunden bezahlst du allerdings die regulären Sozialbeiträge. Die Stunden eines Pflichtpraktikums zur Erlangung eines Diploms werden nicht berücksichtigt. Es zählen nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden (und nicht z. B. bezahlte Feiertage).
- Wenn du in Ostbelgien wohnst, gibt keine Höchstgrenze für die Anzahl der Stunden, die du mit einem Studentenvertrag pro Jahr arbeitest. Nur für die ersten 650 Stunden zahlst du reduzierte Sozialbeiträge. Wenn du nicht mit einem Studentenvertrag, sondern mit einem normalen Vertrag arbeitest oder selbstständig bist, darfst du nicht mehr als 175 Stunden pro Quartal arbeiten.
- Wenn du in Flandern wohnst, darfst du 650 Stunden im Jahr zu reduzierten Sozialbeiträgen arbeiten. Zusätzlich zu diesen 650 Stunden darfst du 80 Stunden pro Monat arbeiten. Für die zusätzlichen Stunden zahlst du allerdings die normalen Sozialbeiträge.
- Wenn du in der Region Brüssel-Hauptstadt wohnst, darfst du 240 Stunden pro Quartal arbeiten. Diese Regelung gilt nicht im Juli, August und September, wenn du dein Studium nach den Sommerferien fortsetzt. Es zählen alle Arbeitsstunden, auch die, die du mit einem regulären Arbeitsvertrag leistest. Arbeitsstunden im Rahmen eines Praktikums zur Erlangung eines Diploms oder im Rahmen eines berufsbegleitenden Ausbildungsprogramms/eines unternehmerischen Ausbildungsprogramms zählen nicht. Pro Jahr darfst du 650 Stunden zu reduzierten Sozialbeiträgen arbeiten.
Achtung: Wenn du mehr Stunden arbeitest als die erlaubte Anzahl, kannst du dein Kindergeld verlieren!
KI-Assistent
Dein bester Kumpel? Na ja, fast. Er befindet sich noch in der Testphase, daher ist es am besten, sich nicht blind auf seine Ratschläge zu verlassen. Aber stelle ihm auf jeden Fall Fragen. Das kannst du tun, wann immer du willst. Dadurch wird er schlauer und vertrauenswürdiger.